Am Mittwoch stimmten die Abgeordneten dafür Unternehmen, globalen Akteuren sowie EU- und Nicht-EU-Ländern die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung zu erleichtern. Dies folgt auf die Entscheidung in der letzten Plenarsitzung, einen neuen Vorschlag der Kommission im Eilverfahren zu behandeln.
Einjähriger Aufschub für alle Unternehmen

Gemäß der Position des Parlaments erhalten Unternehmen ein zusätzliches Jahr, um die neuen EU-Vorschriften gegen Entwaldung umzusetzen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die Verpflichtungen der Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 einhalten; Kleinst- und kleine Unternehmen ab dem 30. Juni 2027. Diese zusätzliche Zeit soll für einen reibungslosen Übergang sorgen und ermöglichen, dass Maßnahmen zur Stärkung des IT-Systems umgesetzt werden, das Unternehmen und ihre Vertreter für elektronische Sorgfaltserklärungen nutzen.
Vereinfachung der Sorgfaltspflichten
Nach Auffassung der Abgeordneten sollte die Verantwortung für die Abgabe einer Sorgfaltserklärung bei den Unternehmen liegen, die das betreffende Produkt erstmals auf den EU-Markt bringen, und nicht bei jenen, die es anschließend weiter vertreiben.
Die Änderungen der Abgeordneten verringern zudem die Verpflichtungen für kleine und Kleinst-Primärerzeuger, die künftig nur noch eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben müssen.
Das Parlament fordert außerdem eine Überprüfung der Vereinfachungsmaßnahmen bis 30. April 2026, um die Auswirkungen und die Verwaltungslast.
Nächste Schritte
Der Text wurde mit 402 Stimmen bei 250 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen.
Das Parlament ist nun bereit, die Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Fassung des Gesetzes aufzunehmen. Diese muss von Parlament und Rat gebilligt und vor Ende 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, damit der einjährige Aufschub in Kraft treten kann.
26. November 2025/ Europäisches Parlament/ Europäische Union.
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